Westdeutsche Allgemeine Zeitung
WAZ: Ein Urteil mit Schwächen. Kommentar von Christopher Shepherd
Essen (ots) - Nun ist es mit dem Segen des Bundesgerichtshofs (BGH) amtlich: Ärzte dürfen Geld von Pharmafirmen annehmen, wenn sie deren Arzneien verschreiben. Denn, so das Urteil, laut Bestechungsparagrafen 299 des Strafgesetzbuches könnten nur "Angestellte oder Beauftragte eines geschäftlichen Betriebes" bestochen werden. Dies seien freiberufliche Ärzte aber nicht. Da kann man aber auch zu einer anderen Wertung ...