Westfalen-Blatt: Kommentar zun Sozialversicherungsbetrug in der Fleischwirtschaft
Bielefeld (ots) - Es ist richtig: Bis zu einem Gerichtsurteil hat jedermann als unschuldig zu gelten. Das gilt auch für Deutschlands Schlachtbetriebe. Zudem ist nicht eine Branche für das kriminelle Verhalten eines Mitglieds in Sippenhaft zu nehmen. Im Fall des jetzt aufgedeckten 2000fachen Sozialversicherungsbetrugs und angesichts anderer Verfahren wegen ...